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| Karlsruhe - Krach zwischen höchsten Gerichten |
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Das Verhältnis von Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht ist seit neuestem getrübt.
Die Bundesrichter fühlen sich von ihren Kollegen, die über die Verfassung wachen, mies behandelt. Eine harsche Rüge wegen zu langer Dauer eines Verfahrens ärgert den Präsidenten des Bundesgerichtshofs, Günter Hirsch: „Es würde uns leichter fallen, solche Entscheidungen zu akzeptieren, wenn sie zutreffend wären“, kontert er.Stein des Anstoßes ist das Gerichtsverfahrens in einem spektakulären Fall: Der mutmaßliche Täter soll in der Nacht zum 24. Juli 1997 sein Wohnhaus in Düsseldorf mit einer Gasexplosíon in die Luft gejagt haben.
Sechs Menschen starben, zwei wurden schwer verletzt. Kurz danach kam er in ungewöhnlich lange Untersuchungshaft, aus der ihn das Bundesverfassungsgericht nach acht Jahren befreite. Der Angeklagte sei „unverzüglich zu entlassen, der Vollzug der Anordnung ist dem Bundesverfasssungsgericht unverzüglich anzuzeigen“, dekretierten die Verfassungshüter eilig Anfang Dezember letzten Jahres.Gestritten wird jetzt über vier Wochen der acht Jahre, die der Bundesgerichtshof zu verantworten hat.
Die Zeit ging verloren, weil der Vorsitzende des Dritten Strafsenats, Klaus Tolksdorf, zunächst die Akten nicht bearbeitete. Er fing erst damit an, als der Anwalt den Empfang der Stellungnahme...
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